Es Weihnachtet im Gerichtssaal
Weihnachtsbescherung für den Wasserverband Strausberg-Erkner per Gerichtsbeschluss.
Ein Gerichtsbeschluss unter dem Motto: die merkwürdigen Methoden des Richter Kluth.
Im Gerichtsverfahren (Amtsgericht Stausberg Az: 23 C 387/04) beschliesst Richter Kluth als Einzelrichter, ohne mündliche Verhandlung, die Bezahlung von Trinkwasser durch den Beklagten an den Kläger ohne das der Kläger Trinkwasser geliefert hat.
Mit Datum vom 1.2.05 wird die Stellungnahme binnen zweier Wochen über eine Beschlussfassung ohne Verhandlung gefordert. In der Stellungnahme wird die Beschlussfassung ohne mündliche Verhandlung abgelehnt und ausführlich begründet.
Mit Datum vom 17.2.2005 (Anschreiben) wird dem Beklagten ein Schriftsatz übersandt, zu dem der Beklagte binnen zwei Wochen Stellung nehmen soll. Selbst wenn keine Zustellzeiten zugerechnet werden, sind zwei Wochen ab dem 17.2.2005 erst am 4.3.2005 abgelaufen.
Richter Kluth gibt dem Beklagten keine Möglichkeit zur Stellungnahme.
Am 1.3.2005 ergeht ein unanfechtbares Urteil, das den Beklagten zur Zahlung von Trinkwassergebühren verpflichtet, ohne das der Kläger eine Leistung erbracht hat.
Die Stellungnahmen wurden rein formal eingeholt. Der Inhalt der Stellungnahmen spielt keine Rolle - das Urteil und die Verfahrensweise standen bereits vorher fest.
Ein Richter sollte doch eigentlich nach Recht und Gesetz handeln und nicht im Schnellverfahren eine Partei chancenlos benachteiligen!
Per unanfechtbarem Gerichtsbeschluss wird das Geldverschenken angeordnet. Denn mit einem wirtschaftlichen Geschäft hat das Kassieren ohne Gegenleistung nichts zu tun. Das fällt dann unter Betrug (StGB § 263 Betrug).
Nach welchem Gesetz kann Betrug durch Richter Kluth angeordnet werden?
Autor: Eberhard Paul
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