Richter ohne Recht und Ordnung
Eberhard Paul
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08.03.2005
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Präsident: Dr. Thomas Roeser
Logenstraße 6
15230 Frankfurt (Oder)
Kritik zur Arbeitsweise des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)
Sehr geehrter Herr Dr. Roeser,
gemäß Artikel 24 der brandenburgischen Landesverfassung kritisiere ich die Arbeit des Verwaltungsgerichtes in folgenden Punkten und bitte um einen Bescheid in angemessener Frist:
1. Beschlüsse zum Anschluß- und Benutzungszwang an zentrale Abwasserbeseitigungsanlagen werden erlassen, ohne den Sachverhalt gemäß VwGO § 86 zu erforschen. Als Grundlage dient der bedingungslose Anschluß- und Benutzungszwang der Satzungen. Diese stehen im Widerspruch zur brandenburgischen Kommunalverfassong (GO), die den Anschlußzwang an die konkreten Bedingungen - Allgemeinwohl und der Gesundheit dienende Anlagen und Umwelt - festschreibt. Konkret werden durch die Richter die Bedingungen gemäß Kommunalverfassung mißachtet, denn wenn kein Anschluß- und Benutzungszwang ausgesprochen werden kann, gibt es ihn nicht. Dabei handelt es sich um kein Versehen, denn selbst wenn die Richter dezentrale Anlagen als die günstigeren für die Umweltlösung anerkennen, verhängen sie den Anschluß- und Benutzungszwang. Es interessiert auch keinen Richter, dass in Brandenburg dezentrale Anlagen den zentralen Anlagen rechtlich gleich gestellt sind . Genau so wenig interessiert es die Richter, ob der Geltungsbereich der Wassergesetze deren Anwendung rechtlich überhaupt zuläßt. Es wird nach Wasserrecht verurteilt, obwohl diese nicht anwendbar sind. Die Richter hebeln Gesetze einfach aus!
Was passiert, wenn sich Richter vorsätzlich nicht an Gesetze halten?
2. Richter verfassen Schreiben, ohne sich mit dem Inhalt des Vorganges auseinander zu setzen. Sehen Sie dazu mein Schreiben vom 22.02.2005 AZ: 5 L 32/05 und 5 K 2014/04. Es wird ein Vorgang einem falschen Aktenzeichen zugeordnet und entsprechend beantwortet.
3. Zum Aussetzungsantrag (Az: 5 K 2014/04) wird mitgeteilt (Schreiben vom 25.02.2005), dass Aussetzungsgründe gemäß § 94 VwGO nicht ersichtlich sind. Im nächsten Absatz wird auf ältere Streitsachen verwiesen die vorgehen. Und genau ältere Streitsachen sind auch die Gründe, die § 94 VwGO vorsieht.
4. Nach einem abgeschlossenen Verfahren (5 L 556/04) in der ersten Instanz wird das gleiche Verfahren (5 L 32/05) noch einmal in erster Instanz eröffnet. Nachdem ich diese Arbeitsweise kritisiert habe, wird das Verfahren mit dem Verweis auf den Antragsteller eingestellt. Aber ich war nicht derjenige, der diesen Blödsinn verursacht hat. Diesen rechtlichen Blödsinn gebe ich in die Verantwortung der Richter zurück! Auf meine Kritik habe ich bisher keinen Bescheid bekommen, geschweige denn eine Entschuldigung. Auf die Entschuldigung kann ich verzichten, aber auf einen Bescheid habe ich verfassungsrechtlichen Anspruch (Artikel 24 Landesverassung Brandenburg). Wie soll ich einem Richter trauen, der sich nicht einmal an die Verfassung hält? Oder fällt das Gericht nicht unter "jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle"? Ist das Gericht bereits privatisiert - welchen Preis hat dann ein Richter?
5. Nach vier Jahren Verwaltungsgerichtsruhe werden Fristen von einer Woche für eine Stellungnahme gesetzt (AZ: 7 K 824/01).
Soll der Bürger hier übertölpelt werden? Zumal eine Entscheidung durch Einzelrichter gemäß § 87 a VwGO der Zustimmung der Beteiligten bedarf. Hier wurde die Einzelrichterentscheidung dem Kläger mitgeteilt und eine Stellungnahme binnen einer Woche gefordert. Die notwendige Zustimmung wurde nicht eingefordert - eine klare Strategie, um den Bürger zu übertölpeln! Fällt nicht das Vorenthalten von Fakten bereits unter Betrug - in besonders schwerem Fall bei einer Amtsperson?
6. In einem vertraulichen Gespräch teilte mir einer Ihrer Richter mit, dass die Richter den Behörden Hinweise zu laufenden Verfahren geben. Stimmt diese Mitteilung? Das hieße ja, dass das Verwaltungsgericht mit den Ämtern eine Allianz gegen den Bürger bildet!
7. Ist unter den oben angeführten Punkten die Dreigewaltenteilung gemäß Grundgesetz noch gewährleistet? Ist diese Basis der bundesdeutschen Demokratie in Gefahr? In welcher Form ist der im Grundgesetz geforderte Widerstand, zu dem jeder Bundesbürger verpflichtet ist, zu leisten?
8. Es ist schlimm, wenn ich wirtschaftliche Geschäfte mit Handschlag tätigen kann, und Gerichtsschreiben nicht einmal trauen kann, wenn sie schwarz auf weiß, gestempelt und beglaubigt vorliegen? Unterhalte ich mich mit einem Richter, dann fängt er an zu stottern, weil ihm die Argumente fehlen, und kritisiert man einen Richter schriftlich, bekommt man, wenn überhaupt, ein nichtssagendes Schreiben, das auf keinen kritisierten Punkt eingeht.
Alle aufgeführten Schreiben und Akten liegen dem VG Frankfurt (Oder) vor, auf die Anlagen mit den entsprechenden Kopien wird aus diesem Grund verzichtet. Sie liegen beim Verfasser des Schreibens ebenfalls vor und können jederzeit eingesehen bzw. nachgereicht werden.
Die Statistik zur Internetseite www.paul-aus-petershagen.de läßt ein großes nationales und internationales Interesse an diesen Problemen erkennen. Ich bitte Sie, Herr Präsident, mir einen Bescheid (gemäß Artikel 24 Landesverfassung) zukommen zu lassen. Diese Probleme und Ihren Bescheid - sofern er vorliegt - werde ich auf meiner Internetseite in angemessener Frist veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Paul
Autor: Eberhard Paul
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