Behörden und Umwelt
Behörden verhindern eine umweltverträgliche Wasseraufbereitung
Willkür
dezentrale Wasseraufbereitungsanlagen müssen zugunsten problematischer Kanalisationen und Grossklärwerke stillgelegt werden
Umweltprojekte
- dezentrale Wasseraufbereitung - umweltgerecht und kostengünstig - es besteht keine Gefahr für das Allgemeinwohl
- Wasser bleibt in der Landschaft im kleinen Wasserkreislauf
keine Gewässerbelastung, weil keine Gewässerbenutzung erfolgt
- umweltbewusste Bürger werden zu Straftätern
Bürokratie
- Widersprüche werden nicht bearbeitet sondern pauschal abgelehnt
- Kritiken und Hinweise werden nicht bearbeitet (Verstoß gegen Artikel 24 Landesverfassung Brandenburg)
- Wasserverbände fordern Gebühren, auch wenn keine Leistung erbracht wird
- Bürger werden mit Androhung hoher Ordnungsgebühren genötigt, sich an die zentrale Kanalisation anzuschließen
Gerichte
- Gesetze werden außerhalb ihres Geltungsbereiches angewandt
- Anschluss- und Benutzungszwang wird beschlossen, obwohl ein höherer Umweltstandard von den Richtern anerkannt wird - Allgemeinwohl und Umwelt sind die gesetzlichen Bedingungen für den Anschluss- und Benutzungszwang
- entgegen den Gesetzen wird bedingungsloser Anschluss- und Benutzungszwang beschlossen
- 6 brandenburgische Landesverfassungsrichter beschliessen einstimmig, dass eine Anzeige wegen Rechtsbeugung nach zwei Monaten verfristet ist und somit nicht mehr verfolgt wird - ein Verstoß gegen das Strafrecht
- Richter beschliessen, dass Grossklärwerke, die keine Entkeimung durchführen und somit keine Krankheitserreger behandeln, dem Allgemeinwohl dienen sollen
- Richter ermitteln nicht gemäss Verwaltungsgerichtsordnung, sie urteilen nach vorgefasster Meinung
- Richter beschliessen Gebührenzahlung an Wasserverband ohne Gegenleistung
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Ist Kanalisation gesetzlich vorgeschrieben? Nein! Im Gegenteil!
RICHTLINIE DES RATES vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, (91/271/EWG)
"Ist die Einrichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt, weil sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre, so sind individuelle Systeme oder andere geeignete Maßnahmen erforderlich, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten."
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, WHG § 18a
"Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen. ..."
Gemeindeordnung für das Land Brandenburg, BbgGO § 15
"Die Gemeinde kann aus Gründen des öffentlichen Wohls durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebiets den Anschluß an Wasserleitung, Kanalisation, Straßenreinigung und ähnliche der Gesundheit dienende Einrichtungen (Anschlußzwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen (Benutzungszwang) vorschreiben. ..."
Dienen zentrale Abwasseranlagen der Gesundheit und dem öffentlichen Wohl? Nein!
- Zentrale Großklärwerke sind sehr kostenintensiv. Noch höher sind die Kosten für die Kanalisierung des ganzen Landes.
- Kanalisationen sind nicht dicht zu halten. Eine Beeintächtigung der oberen Grundwasserschichten durch versickernde Abwässer ist nachgewiesen.
- Großklärwerke sind nicht in der Lage alle Schadstoffe aus dem Wasser zu entfernen. Krankheitserreger (Bakterien, Viren und Einzeller) und Medikamenten- und Kosmetikarückstände sind im abfließenden teilgereinigten Wasser enthalten. Z.B. lassen Rückstände aus Antibaby-Pille und Chemikalien männliche Fische verweiblichen und gefährden so den Fortbestand der Arten.
- Die Nährstofffrachten aus Großklärwerken belasten die Gewässer durch "Überdüngung".
- Durch zentrales Ableiten des Abwassers über Fliessgewässer in die Meere wird die Landschaft kontinuierlich entwässert.
Ist dezentrale Wasseraufbereitung eine minderwertige Notlösung? Nein! Im Gegenteil! Beispiel unter vielen Anderen: Paul in Petershagen
- Die Investitionskosten liegen real unter den Anschlußkosten an die Kanalisation. Die laufenden Betriebskosten für die dezentrale Anlage liegen weit unter den anfallenden Abwassergebühren.
- Schmutzwasser wird aufbereitet und auf dem Grundstück verwertet ohne eine Verbindung zu einem Gewässer. Keine Schadstoffe gelangen in ein Gewässer.
- Die Anlage arbeitet mit Entkeimung. Ein bewachsener Bodenfilter baut auch Medikamenten- und Kosmetikarückstände ab.
- Ein Gartenteich dient als Zwischenspeicher für das aufbereitete Wasser. Der Teich wurde von Wassermolchen, Unken, Libellen und vielen Kleintieren als Biotop angenommen.
- Alle Feststoffe werden biologisch abgebaut, es fällt kein Klärschlamm an.
- Das Wasser aus dem Teich mit seinen restlichen Nährstoffen wird zur Bewässerung von Kulturpflanzen verwendet, so dass auf jegliche Düngemittel verzichtet werden kann.
Warum begünstigen Behörden trotzdem weiter den Kanal? Wie machen sie das?
Behörden haben vorrangig die Aufgabe, die Einnahmesituation der Aufgabenträger zu verbessern. Ökologische und wasserwirtschaftliche Ziele sind nachrangig. Und so wird die Aufgabe gelöst:
Bürokratie - Willkür - Urteilspraxis - Fördermittel - Pressearbeit
- Behörden nutzen alle legalen und illegalen Möglichkeiten um Beiträge und Gebühren zu erzwingen.
- Fördermittel für den Straßenausbau wurden/werden von der vorherigen Verlegung der Kanalisation abhängig gemacht.
- Gerichte beschließen Urteile zum Nachteil umweltbewußter Bürger. Recht wird nicht gesprochen.
- In der Presse wird die zentrale Abwasserbeseitigung als die beste ökologische und kostengünstigste Lösung dargestellt. Alternative, wirklich nachhaltige Lösungen umweltbewußter Bürger werden unterdrückt.
Autor: Eberhard Paul
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