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Beschwerde beim Generalstaatsanwalt

Eberhard Paul
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04.08.2005

Generalstaatsanwaltschaft des
Landes Brandenburg

Kirchhofstraße 1 - 2

14776 Brandenburg an der Havel

Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder)
Az: 251 JS 22681/05


Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,

zu o.g. Aktenzeichen erhielt ich am 29.07.2005 den Bescheid, dass das Verfahren wegen Betrug eingestellt wurde. Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit Beschwerde ein.

Es wird behauptet, dass gemäß § 15 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg ein Anschlußzwang besteht. Diese Behauptung kann ich nicht nachvollziehen, weil der Anschluß- und Benutzungszwang nur aus Gründen des Allgemeinwohls und anderen der Gesundheit dienenden Anlagen und der Umwelt ausgesprochen werden kann.

Das Wasser des WSE schmeckt nicht und wird von meinem Hund als Trinkwasser abgelehnt. Wie bereits in der Anzeige geschildert, trinke ich nichts, was mein Hund ablehnt. Medizinische Forschungen haben belegt, dass die Sinne eines Hundes gesundheitsprobleme wahrnehmen, lange bevor ein Labor das erkennen läßt.
Somit kann weder wegen dem Allgemeinwohl noch wegen der Umwelt ein Anschluß- und Benutzungszwang ausgesprochen werden. Der in der Kommunalverfassung zitierte Auszug hieße auch eine totale Kriminalisierung aller Verkaufseinrichtungen, die Trinkwasser vermarkten. Trinkwasser ist ein Lebensmittel und wird auf dem freien Lebensmittelmarkt gehandelt.

Ich habe einen privatwirtschaftlichen Vertrag ordentlich gekündigt und den Zählerstand zum Zeitpunkt der Stillegung dem WSE mitgeteilt. Das Beweismittel in Form der Wasseruhr zeigt heute noch immer diesen Wert an.

Die Aussage mit der Beantragung der Eigenversorgung an Trinkwasser ist nicht nachvollziehbar, denn seit dem Anschluß an die Zentrale sog. Trinkwasserleitung (ca. 1993) haben wir unser Trinkwasser in Form von Mineralwasser im Supermarkt gekauft, weil das WSE-Wasser nicht schmeckt.

Herr Generalstaatsanwalt, haben Sie bei Ihrem Wasserverband einen Antrag auf Eigenversorgung gestellt, wenn Sie oder Ihre Frau Wasser im Lebensmittelhandel kaufen?

Der Betrug liegt außerdem in der Geldforderung für nicht erbrachte Leistungen. Wenn ich in meinem Gewerbe dem Staatsanwalt eine Rechnung für Leistungen präsentieren würde, die er nicht in Anspruch genommen hat, so würde er mit Sicherheit gegen mich wegen Betrug vorgehen. Warum also nicht gegen den WSE? Dabei tritt der WSE als Körperschaft öffentlichen Rechts auf und somit handelt es sich um einen besonders schweren Fall.

Warum darf der WSE mich betrügen? Und die Staatsanwaltschaft begünstigt diese Straftat in besonders schwerem Fall durch ihre Untätigkeit, indem sie kein Verfahren eröffnet. Im Gesetz steht doch ganz klar, dass der Versuch bereits strafbar ist. Die Beweise liegen in Form der Wasseruhr und des öffenlich/privaten "Gebührenbescheid/Rechnung" bei mir vor.

Der WSE versucht von mir Geld einzutreiben, ohne eine Leistung erbracht zu haben. Und das ist der Versuch des Betruges nach StGB § 263.

Im Übrigen habe ich schon vor langer Zeit die Qualität des Trinkwasser bemängelt. Der WSE hat keine bessere Qualität sichergestellt. Laut Satzung bin ich selbst dafür zuständig, wenn die gebotene Qualität nicht meinen Ansprüchen genügt. Und genau das habe ich getan. Ich habe jetzt Trinkwasser, welches auch mein Hund ohne zusätzliche Behandlung annimmt. Und deshalb habe ich die Trinkwasserversorgung fristgemäß gekündigt.

Weiterhin habe ich zur Anzeige gebracht, dass der WSE öffentliche und private Gelder gemeinsam erhebt und somit keine korrekte Trennung mehr möglich ist.
Weiterhin geht aus jeglichen Schreiben des WSE nicht die Gesellschaftsform des Unternehmens hervor, weil eben öffentlich und privatrechtlich nicht getrennt wird.

Wenn öffentliche und private Einnahmen nicht getrennt sind, stellt sich die Frage nach den Ausgaben des WSE. Fließen öffentliche Gelder auch in private Taschen?

Zu diesem Teil der Anzeige schweigt die Staatsanwaltschaft und begünstigt somit dieses Vorgehen des WSE.

Ich frage mich, welche Motivation der Staatsanwalt hat, gegen den WSE kein Verfahren zu eröffnen.


Ich beantrage:
- die Ermittlungen gegen Henner Haferkorn einzuleiten und das Verfahren wegen Betrugs zu eröffnen;
- gegen die Staatsanwaltschaft wegen Untätigkeit zu ermitteln.
- gegen die Staatsanwaltschaft wegen Begünstigung einer Straftat zu ermitteln.

Autor: Eberhard Paul
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