Strafanzeige gegen VG FF/O
- aus der Eingangsbestätigung der Anzeige -
Sie haben folgende Daten an die Polizei übermittelt:
Was ist passiert? :
In den Gerichtsverfahren Az. 7 K 824/01 und Az. 7 K 402/03 handelt es sich um Feststellungsklagen über die Rechtmäßigkeit eines Bauantrages für jeweils eine Kleinkläranlage, die weder errichtet wurde noch errichtet werden soll.
Bei der Baugenehmigung einer Kleinkläranlage handelt es sich um eine Gebühr von 200,00 DM (zur Zeit der Feststellungsklage 7 K 824/01). In diesem Verfahren wird der Streitwert auf 300,00 Euro festgelegt, das entspricht etwa dem dreifachen eines genehmigten Bauverfahrens. Im Verfahren 7 K 402/03 wird sogar ein Streitwert von 4000,00 Euro festgesetzt, der dem 40 fachen Wert entspricht.
Im Beschluß des zweiten Verfahrens wurde auf das Parallelverfahren verwiesen, so dass auch dieses Verfahren dem verhandelnden Richter bekannt war. Somit ist die Festsetzung von 4000,00 Euro gegenüber 300,00 Euro bei parallelen Verfahren auch ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz (Willkür).
Die Kosten der Verfahren wurden den Klägern auferlegt.
Die Richter versuchen mit dem überzogenen Streitwert Gebühren einzutreiben, die die Kläger in dem Maße nicht schulden. Nach StGB § 352 ist der Versuch strafbar.
Wo ist es passiert? :
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Wann ist es passiert? :
Bearbeitung der Gerichtsverfahren Az. 7 K 824/01 und Az. 7 K 402/03
Wie ist es passiert? :
Es wurden willkürlich Streitwerte festgesetzt, die jeder Grundlage entbehren. Zum einen der 3-fache Betrag und zum Anderen der 40-fache Betrag bei parallelen Verfahren. Für ein Hausbau mit Abwasseranlage kostet die Baugenehmigung ca. 600 Euro davon sind etwa 3 Prozent Anteil die Abwasseranlage. Bei einem Streitwert von 4000 Euro kann es sich folglich nur um den Bauantrag für eine ganze Siedlung handeln.
Warum ist es passiert? :
Willkür (Verfassungsgrundsatz), Wucher (StGB § 291) und Gebührenerhebung (StGB § 352)
Wem ist es passiert? :
Den jeweiligen Klägern in den Verfahren.
Wer hat etwas gesehen? :
Die Tat ist den den Verfahrensakten festgehalten.
ergänzende Hinweise :
Besondere Schwere der Tat da durch Amtsträger ausgeführt.
zuständiges Polizeipräsidium :
Frankfurt(Oder)
Autor: Eberhard Paul
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