Was nun Herr Schildbürger?
Am 10. Oktober reichte ich vier Vorgänge an die Genaralstaatsanwaltschaft Brandenburg. Daraufhin bekam ich zwei Antworten bis zum 17.10.2005, wovon eine keinen Bezug hatte, welchem Vorgang sie zuzuordnen ist. Die Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft lagen meiner Beschwerde vom 17.10.2005 (Bezug:Rate mal) bei!!!
Auf meine Beschwerde bekam ich mit Datum vom 27.10.2005 (Az: 5500 Zs 184/05) eine stumpfsinnige Antwort.
Zitat:"Ich vermag dem jedenfalls derzeit nicht nachzugehen, da Sie keine Zuordnung durch nähere Angaben ermöglicht haben."
Sollte ich meine Beschwerde nocheinmal wiederholen? Wie kann ich der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg klar machen, dass ich mich über genau diese nicht vorhandene Zuordnung beschwert habe - dass ich ihr eigenes Schreiben nicht zuordnen kann?
So bringt man kein Licht in die Dunkelheit!
Zu dem dritten Vorgang erhielt ich zwischenzeitlich auch noch ein Schreiben.
Nun kann ich mir das auswürfeln, welche Vorgänge bearbeitet werden und welcher nicht.
Handelt es sich um Schildbürger oder um eine Würfelbude? Wer kann da helfen?
Autor: Eberhard Paul
Zurück zum Archiv.