Eskalation im Landkreis Oder-Spree
Eskalation der Abwassersituation in Brandenburg
Die Geldgier der Zweckverbände kennt keine Grenzen. Unabhängig von Gesetz und Recht werden Bürger durch die Macht der "öffentlichen Hand" gezwungen die Kassen der Zweckverbände zu füllen. Nach dem Gesetz erfordern Gebühren und Beiträge eine in Anspruch genommene Leistung.
Doch wie sieht das in der brandenburgischen Praxis aus.
Familie Plenzke betreibt eine vorbildliche Wasseraufbereitungsanlage, die das auf dem Grundstück anfallende Schmutzwasser aufbereitet und verwertet. Somit fällt kein Abwasser zur Beseitigung an.
Aber das ist kein Grund für eine fiktive Abwasserbeseitigung von Seiten des Zweckverbandes das Geld der Familie mit aller Macht einzutreiben. Erschreckend ist nur, wer sich in den Dienst dieser Machenschaften stellt.
Das Verwaltungsgericht verhandelt nicht in der Hauptsache und lehnt die Aussetzung der Gebühren ab.
Der Gerichtsvollzieher soll diese Gebühren für nicht erbrachte Leistungen eintreiben, obwohl diese Forderungen rechtswidrig sind. Bis hin zur Gefängnishaft soll ein Exempel statuiert werden. Natürlich um anderen Bürgern vorzuführen, was geschieht, wenn sie ihr Geld nicht freiwillig abliefern.
Warum unternimmt das Verwaltungsgericht nichts?
- nach den Gesetzen hat das Verwaltungsgericht von Amtswegen zu ermitteln und nichts geschieht;
- im Strafrecht ist die Erhebung von überhöhten Gebühren als Straftat definiert, bei der der Versuch bereits strafbar ist;
- unter Vortäuschung einer nicht erbrachten Leistung wird Geld von der Familie eingefordert, was den Straftatbestand des Betruges erfüllt, auch bei dieser Straftat ist der Versuch strafbar;
- die Androhung von Gefängnishaft stellt eine Drohung mit einem empfindlichen Übel dar, um rechtswidrige Gebühren einzutreiben, was den Straftatbestand der Nötigung erfüllt, und wiederum ist der Versuch strafbar.
Das Neue Deutschland berichtete bereits über diesen Fall von Amtsmißbrauch.
Zitat: Neues Deutschland (ND) 08.12.2005 Seite 24
"Zahlen für Abwasser oder Gefängnishaft?
Fürstenwalde (ND).
Der Streit um Abwassergebühren in Rauen bei Fürstenwalde eskaliert. Wenn die Familie Plenzke nicht bis zum Freitag 3082,02 Euro an den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umgebung überweist, dann muss der Familienvater Thomas Plenzke eventuell ins Gefängnis, wie Ehefrau Barbara gestern mitteilte. Ein Obergerichtsvollzieher lädt die Plenzkes vor. Sie sollen am Freitag um 10 Uhr im Amtsgericht Fürstenwalde eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Erscheinen sie nicht oder weigern sie sich, werde auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl erlassen, heißt es in einem Schreiben des Gerichtsvollziehers vom 1. Dezember.
Thomas Plenzke sei herzkrank und deshalb haftunfähig, erklärte sein Rechtsanwalt, der Landtagsabgeordnete Stefan Sarrach (Linkspartei). Sarrach beabsichtigt, vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen, weil es im Hauptsacheverfahren immer noch kein Urteil gebe.
Die Plenzkes bereiten ihr Brauchwasser selbst auf und speisen kein Abwasser in die Kanalisation ein. Trotzdem sollen sie Gebühren zahlen."
Inzwischen eskaliert die Situation weiter, eine weitere Haftandrohung liegt bei den Anwälten der Familie Plenzke vor.
Ich rufe alle auf, gegen diesen Amtsmißbrauch und gegen die Verfolgung der unschuldigen Familie Plenzke zu protestieren.
Auch die Verfolgung Unschuldiger ist nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat, bei der bereits der Versuch strafbar ist!
Senden Sie bitte Protestschreiben an:
Landkreis Oder-Spree
Breitscheidstraße 3 c
15848 Beeskow
Autor: Eberhard Paul
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