Eine Krähe hackt der anderen kei
Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg interpretiert die Gesetze sehr merkwürdig.
Wenn eine Behörde Gebühren erhebt, die das 40fache des realen Betrages ausmachen, dann gilt nicht das Gesetz über Willkür, Wucher oder erhöhte Gebührenerhebung, sondern die einfache Behauptung des Generalstaatsanwaltes, dass sich nur strafbar macht, wer Gebühren zu seinem Vorteil zu erheben hat. Da der private Beamte jedoch nicht der Gebührenempfänger ist, ist dieser Vorgang nicht erheblich, um die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen.
Das heißt konkret auf die Gebührenerhebung bezogen, dass das Strafgesetzbuch nonsens ist - laut Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg.
Das ganze nennt sich "Krähenpolitik" oder auch eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Autor: Eberhard Paul
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