Lizenz zum Geld drucken
Eberhard Paul
Ilsenstraße 9
15370 Petershagen
Polizei Landeskriminalamt Brandenburg
Dezernat Wirtschaftskriminalität
Tramper Chaussee 1
16225 Eberswalde
05.03.2006
Anzeige wegen Betrug beim Trinkwasserverkauf und Strafvereitelung im Amt sowie Verdacht auf organisierte Kriminalität gegen Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE), vertreten durch Henner Haferkorn, Hubertusallee 12, 15344 Strausberg sowie Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.
Begründung:
Der WSE stellt wiederholt Rechnungen aus, ohne dafür eine Leistung erbracht zu haben. In der Jahresabrechnung / Gebührenbescheid täuscht der Beschuldigte eine Wasserentnahme vor, die nicht stattgefunden hat. Der plombierte Wasserzähler ist dafür der Beweis.
Die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft hat die Strafanzeige 251JS22681-05 zu gunsten des Beschuldigten nicht verfolgt, so dass der Beschuldigte seine rechtswidrigen Forderungen weiterhin praktizieren kann. Die Staatsanwaltschaft / Generalstaatsanwaltschaft begünstigen den Straftatbestand des Betruges und begeht somit Strafvereitelung im Amt.
Die Lügen der Staatsanwaltschaft im Verfahren 251JS22681-05, dass der Beschuldigte die Beendigung der Wasserentnahme nicht zur Kenntnis hatte, was bereits die Kündigung widerlegt hatte, wird durch die weiteren Forderungen des Beschuldigten belegt. Die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft unterstützen die Geldforderungen ohne eine erbrachte Gegenleistung des Beschuldigten. Sie leisten Beihilfe zum Betrug.
Der Tatbestand, dass öffenlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Gelder gemeinsam erfasst und verwaltet werden, wurde ebenfalls nicht von der Staatsanwaltschaft / Generalstaatsanwaltschaft geahndet. Ebenso wurde der Tatbestand des privaten / öffentlichen Unternehmens / Verbandes völlig ignoriert. Eine Art der Geldwäsche von öffentlichen Geldern (Überschüsse) in private Gelder ist durch diese gewollte Konstellation nicht auszuschließen.
Im Jahr 2000 beschwerte ich mich bei unserer damaligen Bürgermeisterin über die Wasserqualität des sog. Trinkwassers des WSE. Daraufhin meldete sich jemand telefonisch vom WSE bei mir, um der Beschwerde nachzugehen. Grund der Beschwerde war, dass das Leitungswasser nicht schmeckt. Mein Hund weigert sich Leitungswasser zu saufen. Der Mitarbeiter vom WSE behauptete, dass die Wasserqualität den Vorschriften entspricht. Das hatte ich nicht in Abrede gestellt, jedoch diese Qualität ist mir nicht ausreichend.
Ich bin der Meinung, dass es kein Trinkwasser ist, wenn es ohne zusätzliche Behandlung nicht zu trinken ist. Da sich die Qualität nicht verbesserte, ließ ich 2004 einen Brunnen auf dem Grundstück reparieren und nahm ihn in Betrieb. Nun schmeckt das Wasser wieder und mein Hund säuft das Brunnenwasser auch ohne jede weitere Behandlung.
Ausschlaggebend war ein medizinischer Bericht über die Sensibilität von Hunden, wonach Hunde in der Lage sind, Krebserkrankungen (über den Geruch des Urins) wahrzunehmen bevor diese von einer Laboruntersuchung erfaßt wurden. Also vertraue ich meinem Hund mehr als der Behauptung eines Labortechnikers ob Wasser trinkbar ist oder nicht.
Anmerkung:
Chlor
Chlor wird als Desinfektionsmittel dem Wasser zugesetzt. Im Sommer bei hohen Temperaturen kann es zu Intensivchlorungen kommen, wenn Bakterien im Wasser festgestellt werden. Chlor wirkt bei empfindlichen Menschen jeder Altersstufe als Allergen und kann z.B. Neurodermitis hervorrufen. Chlor verursacht einen unangenehmen Geschmack und Geruch im Wasser. Durch die Umsetzung von Chlor mit organischen Wasserinhaltsstoffen können CKWs entstehen. Diese sind krebserregend und verursachen Leber- und Nierenschäden.
CKWs
CKWs sind Chlorkohlenwasserstoffe. Bekanntester Vertreter ist das Chloroform. Sie gelangen durch Industrieabfälle und durch die Umsetzung von organischen Wasserinhaltsstoffen mit dem Desinfektionsmittel Chlor ins Trinkwasser. CKWs sind krebserregend und verursachen Leber- und Nierenschäden.
Daraufhin kündigte ich im Oktober 2004 die Trinkwasserversorgung des WSE (siehe Anlage) mit einem abschließenden Zählerstand von 112 m³.
Der WSE teilte daraufhin mit, dass er eine Körperschaft öffentlichen Rechts sei und somit unkündbar.
Es kam dann eine Rechnung mit einem höheren Zählerstand als der zur Stillegung gemeldete. Da der Wasserzähler noch bis zu fünf Jahre unentgeldlich von mir geduldet werden muß, beträgt der Stand immer noch 112 m³ und ist auf unserem Grundstück unverändert ablesbar. Die Verbindung der Wasseruhr zur Hausanlage ist physisch getrennt.
Daraufhin kamen Mahnungen und Drohungen das Wasser zu sperren. Mit dem Absperren des sog. Trinkwassers des WSE sind wir natürlich einverstanden, da wir ja im Oktober 2004 gekündigt hatten. Aber andererseits gehört Wasser zur Daseinsvorsorge. Das Sperren und auch schon das Androhen einer Sperrung der Trinkwasserversorgung ist bereits strafbar. Deshalb betrachte ich die Androhung der Sperrung als Kündigungsbestätigung.
Der WSE ist angeblich eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Trinkwasserversorgung wurde bereit vor etwa 10 Jahren privatisiert. Das wird auch durch vorangegangene Gerichtsverhandlungen beim Amtsgericht Strausberg belegt.
Aus den Briefköpfen und Rechnung / Gebührenbescheid geht keine Gesellschaftsform der Firmierung hervor. Es werden private und öffentliche Gelder mit einem gemeinsamen Rechnung / Gebührenbescheid erhoben. Es erfolgt keine Trennung von öffentlichen und privaten Geldern.
Somit ist eine Manipulation von öffentlichen Geldern nicht auszuschließen. Die zweifelhafte Buchführung des WSE geht bereits aus den sich widersprechenden einzelnen Geldforderungen hervor.
Da es sich um die privatwirtschaftliche Trinkwasserversorgung handelt, ist die Behauptung, eine unkündbare Körperschaft öffentlichen Rechts zu sein, bezogen auf die Trinkwasserversorgung, eine Amtsanmaßung.
Der WSE besitzt keine Monopolstellung als Trinkwasserverkäufer. Dafür liegt keine Zustimmung vom Bundeskartellamt vor. Das hieße im Umkehrschluß demzufolge auch, dass der Verkauf von Wasser/Mineralwasser/Tafelwasser im Lebensmittelhandel nicht statthaft sei.
Eberhard Paul
25 Anlagen
Autor: Eberhard Paul
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