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Berichterstattung für den Wasser

MOZ verbreitet Falschaussagen

In der Strausberger Ausgabe der Märkischen Oderzeitung wurde am 14.03.2006 der Beitrag "Bürger verweigert Trinkwasserabnahme" sehr einseitig und mit Falschaussagen dargesetellt. Dieser Beitrag war kurzzeitig auch auf den Internetseiten www.moz.de veröffentlicht, und ist bereits aus dem Internet der MOZ entfernt worden.

Folgende Gegendarstellung habe ich verfasst, der MOZ zur Veröffentlichung zugemailt und hoffe, dass diese auch noch erscheinen wird.

Gegendarstellung

zu MOZ (Strausberg) vom Dienstag, 14. März 2006

Bürger verweigert Trinkwasserabnahme

Dieser Beitrag beinhaltet einige Falschdarstellungen. Ich betreibe keine Kleinkläranlage nach dem Wasserrecht, sondern eine Wasseraufbereitungsanlage nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, wie die Geltungsbereiche beider Gesetze festlegen. Somit besitze ich auch keine wasserrechtliche Genehmigung, die angeblich erlöschen soll. Dass ich eine derartige Genehmigung nicht benötige, hat die untere Wasserbehörde Seelow bestätigt, weil ich keine Verbindung zu einem Gewässer habe und auch nichts in das Grundwasser einleite. Das ich eine derartige Erlaubnis nicht eingeholt habe und der WSE das nur duldet, ist eine Falschaussage des WSE. Die untere Wasserbehörde und der Zweckverband unterliegen dem Wasserrecht und haben bei mir kein Mitspracherecht, weil sie keine gesetzliche Zuständigkeit haben - weil ich eben keine Kleinkläranlage betreibe.

Die Trinkwasserversorgung ist keine hoheitliche Aufgabe, wie das Bundesfinanzgericht mit Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichtes festgelegt haben. Somit gibt es schon aus diesem Grund keinen Anschluß- und Benutzungszwang für Trinkwasser. Der Anschluß- und Benutzungszwang ist nach der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg eine Kannbestimmung, die an die Bedingungen des Allgemeinwohls, der Gesundheit und der Umwelt festgelegt ist. Also ist auch aus diesem Grunde kein Anschluß- und Benutzungszwang möglich. Mit normalem Verstand betrachtet wäre ein Benutzungszwang für Trinkwasser gleichzeitig ein Verbot, Wasser aus dem Getränkehandel zu benutzen - das ist paradox.

Was die Qualität des Wassers betrifft, wird dem Trinkwasser Chlor zugesetzt, um die Keimbildung in den Leitungen zu reduzieren. Chlor selbst wirkt als Alergen und bildet mit den organischen Wasserinhaltsstoffen Chlorkohlenwasserstoffe, die krebserregend sind und Leber- und Nierenschäden verursachen. Ein ganz normaler Zustand, den man mit der Desinfektion des Wassers in Kauf nimmt. Kann man mich jedoch zwingen, meine Gesundheit zu schädigen, wenn ich das nicht will?

Ich habe den Wasserverband in erster Linie angezeigt, weil er wiederholt eine Rechnung für Trinkwasser ausgestellt hat, dass er mir nicht geliefert hat. Da die Trinkwasserversorgung ein privates Geschäft des WSE ist, hat diese Anzeige auch nichts mit Abwasser zu tun. Das berechnet mir der WSE nicht mehr, weil es dazu bereits ein Gerichtsverfahren gab. Und seit dem gibt es kein Geld mehr für nicht erbrachte Abwasserleistungen. Das hindert ihn jedoch nicht, für die nicht erbrachte Leistung im Trinkwasserbereich, Geld zu fordern. Weil Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft kein Verfahren gegen diesen Betrug des WSE eröffnen, obwohl der Betrugsversuch bereits strafbar ist, nennt das Strafgesetzbuch das Strafvereitelung im Amt. Und das ist der zweite Schwerpunkt meiner Anzeige. Da zu jeder Tat ein Motiv gehört, besteht der Verdacht auf organisierte Kriminalität. Und das war der dritte Schwerpunkt meiner Anzeige.

Die Umweltverträglichkeit meiner Wasseraufbereitungsanlage hat mir eine Expertenrunde der Kommunalen Umweltaktion U.A.N. bestätigt. Beispielsweise Prof. Dr. Rosenwinkel, Wasserexperte der Universität Hannover, schätzte meine Anlage als sehr gute dezentrale Lösung für die Umwelt ein. Dr. Suchenwirth von Niedersächsichen Gesundheitsministerium bestätigte die gute Lösung in Sachen Hygienisierung bei der Wasseraufbereitung.

Herr Wacke behauptet, dass ich mich an eine Kanalisation anschließen muß. Jeder Kanal ist jedoch laut unstrittiger Aussage von Wasserexperten auf Dauer nicht dicht zu halten. Das Klärwerk Münchehofe, das die Abwässer aus dem Territorium entsorgt, ist nicht in der Lage, das Wasser zu hygienisieren. So werden z.B. pathogene Keime und Medikamentenrückstände am Ausgang des Müggelsees in die Spree eingeleitet. Das ist streng genommen eine Umweltstraftat.

Das Wasserhaushaltsgesetz sagt dazu, dass vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterbleiben haben, sowie eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden sind. Ich lasse mich vom WSE mit seinem bedingungslosen Anschluß- und Benutzungszwang nicht zum Umweltstraftäter machen. Eine gesonderte Strafanzeige wegen Nötigung ist anhängig.

Dem privaten Trinkwasserverkäufer WSE habe ich 2004 ordnungsgemäß gekündigt und somit keinerlei geschäftliche Kontakte mehr. Ich verstehe nicht wieso der WSE sich auf ein derart kriminelles Niveau begibt, dass er behauptet, seine Satzung baue auf den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen auf. In den veröffentlichten rechtskräftigen Gesetzen steht das nicht so, wie der WSE das gerne hätte. Und das kann jeder in den Gesetzen nachlesen.

Im privaten Trinkwasserverkauf gilt für den WSE das gleiche wie für den Bäcker und den Fleischer: ohne Ware kein Geld - alles andere ist Betrug.

Der Hinweis auf die öffentlich-rechliche Rumpfsatzung ist nichts weiter als ein Einschüchterungsversuch.

Autor: Eberhard Paul
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