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Brief an brandenburger Politiker

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

aus den Medien habe ich zur Kenntnis genommen, dass Änderungen an der Gemeindeordnung in diesem Jahr anstehen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf ein derzeitiges Problem der Gemeindeordnung aufmerkasam machen. Es handelt sich um den Anschluß- und Benutzungszwang nach § 15 GO. Dieser wird vielfach mißbraucht, um einen bedingungslosen Anschluß- und Benutzungszwang zu interpretieren.

Die Wasser- und Abwasserzweckverbände stehen mit ihren bedingungslosen Zwang bzw. mit dem Solidarprinzip mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Konkurenz.
Gerade die Einarbeitung der EU-Richtlinien setzt dazu neue Maßstäbe (insbesonder WHG § 1a).
In der Anlage befindet sich ein Dokument von mir, das dieses Thema behandelt.

Ich bitte Sie, bei der Erarbeitung der Neuen GO darauf zu achten, dass derartige Falschauslegungen ausgeschlossen werden bzw. der Anschluß- und Benutzungszwang völlig gestrichen wird. Eine konkurierende Gesetzgebung zwischen Landesrecht und Bundesrecht ist auch nach bundesrichterlicher Rechtsprechung nicht zulässig.

Derzeit werden moderne zukunftsweisende Technologien und Initiativen unterdrückt und verhindert.

Bedenken Sie bitte auch, dass nach einer Erhebung der UNO Deutschland den vorletzten Platz in der EU in Sachen Gewässerqualität (Oberflächen- und Grundwasser) einnimmt. Nur Belgien hat eine noch schlechtere Gewässerqualität in der EU als Deutschland.

Mit umweltfreundlichen Grüßen
Eberhard Paul

Autor: Eberhard Paul
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