Verwaltungsgericht gibt Anleitun
Zum Thema "Trickbetrüger an der Haustür" geben Polizei, Verbraucherschützer, Presse, Funk und Fernsehen vielfältige Warnungen aus. Niemand, der sich nicht vorstellt und ausweist, ist in die Wohnung zu lassen.
Jedoch der Präsident des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) Dr. Roeser beschließt mit seinen Richtern Janus und Eidtner freien Zugang ohne Ausweis und sogar ohne seinen Namen nennen zu müssen für jedermann. Es könnte ja ein Schornsteinfeger sein. Dem darf man derartige persönliche Fragen nach Namen und/oder Ausweis nicht stellen. Den muß man einfach überall reinlassen.
Hierbei handelt es sich um eine Anleitung für Kriminelle, wie sie mit dieser Methode Zugang in jede Wohnung bekommen würden - vorab einfach einen Eintrittszettel, wie ihn Schornsteifeger verwenden in den Brifkasten und sie sind drinnen.
So geschehen im Beschluß des Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) 7 L 341/06 (PDF-Datei 1100 k). Zum Glück ist dieses Urteil nicht rechtskräftig, da weder Präsident Dr. Roeser noch die Richter Janus und Eidtner diese Anleitung zum Trickbetrug handschriftlich unterschrieben haben. Und mit der alleinigen Unterschrift einer Justizangestellten ist ein Urteil nicht rechtskräftig unterschrieben, es handelt sich somit um einen Entwurf!
Autor: Eberhard Paul
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