Tatbestand Strafvereitelung
Wie kommt die Bundesrepublik Deutschland den Anforderungen an einen Rechtsstaat nach?
Im Art. 20 GG wird der Rechtsstaat zwar nicht ausdrücklich genannt, aber es werden wesentliche Elemente eines Rechtsstaates aufgeführt, nämlich der Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 III GG) und der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit allen staatlichen Handelns. Wie sieht es nun mit der Gesetzmäßigkeit allen staatlichen Handelns aus?
Die große Anzahl der Klagen vor den Verwaltungsgerichten spiegelt ein großes Problem der Gesetzmäßigkeit der Behörden und öffentlichen Körperschaften wider. Doch welche Ergebnisse bringen diese Klagen? In der Regel werden sie aus für den Bürger unverständlichen Formulierungen abgewiesen.
Das Gebot der Rechtssicherheit besagt, dass die Rechtslage für die Bürger durch klare Rechtsnormen einschätzbar sein muss. Die Bürger müssen sich auf Rechtsnormen verlassen können (Vertrauensschutz).
Wie sieht es aber aus, wenn eine Behörde oder Körperschaft öffentlichen Rechts gegen Gesetze verstößt? Dann sollte eine Strafanzeige gegen diesen Gesetzesverstoß erfolgen, die dann auch von der Polizei oder/und Staatsanwaltschaft bearbeitet wird. Jedoch wird in der Regel kein Grund für ein Ermittlungsverfahren erkannt (siehe unten). Im Strafgesetzbuch steht zwar, dass es sich in den meisten Fällen um besonders schwere Straftaten handelt, wenn ein Amtsträger beteiligt ist, das interessiert jedoch die Staatsanwälte nicht. Es wird kein Verfahren bei besonders schweren Vergehen eröffnet. Das wiederum nennt das Strafgesetzbuch Strafvereitelung. Die Staatsanwälte sind folglich nach dem StGB zu Straftätern geworden.
Kann man nun von kriminellen Staatsanwälten ausgehen?
Ich denke nicht!
Staatsanwälte handeln auf Weisung der zuständigen Ministerien. Somit liegt die Verantwortung für diese Gesetzlosigkeit in der Zuständigkeit der Ministerien. Und diese Ministerien bringen den politischen Willen des Staates zum Ausdruck: dem Bürger keine Rechte - den Behörden uneingeschränkte Willkür!
Das zeichnet nicht den Rechtsstaat aus, sondern den Terrorstaat (Bertelsmann Lexikon: Schreckensherrschaft, bösartige Willkür).
Hier sind insbesondere die gewählten Abgeordneten gefragt, die doch eigentlich die Politik machen. Oder machen doch mehr die Beamten die Politik?
Eine Aufstellung von eingestellten Strafverfahren sind hier zu finden.
Autor: Eberhard Paul
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