Decken Justizbeamte Straftäter?
Polizei Landeskriminalamt Brandenburg
Tramper Chaussee 1
16225 Eberswalde
Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen den Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Az: 5500 Zs 224/06
Begründung:
Die Entscheidung des Generalstaatsanwaltes des Landes Brandenburg vom 22.09.2006 erfüllt den Straftatbestand der Strafvereitelung.
Solange das Grundgesetz und die Bundesgesetze mißachtet werden und deren Gesetzesverstoß nicht geahndet wird, ist dieser Straftatbestand erfüllt.
Es gibt keine Ermächtigung zur Außerkraftsetzung vom Grundgesetz und Bundesgesetzen!
1. Grundgesetz Artikel 31: Bundesrecht bricht Landesrecht.
2. Bundesimmissionsschutzgesetz § 30: Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
Die Kosten für die Ermittlungen der Emissionen und Immissionen sowie für die sicherheitstechnischen Prüfungen trägt der Betreiber der Anlage. Bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen trägt der Betreiber die Kosten für Ermittlungen nach § 26 oder § 29 Abs. 2 nur, wenn die Ermittlungen ergeben, dass
1. Auflagen oder Anordnungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen nicht erfüllt worden sind oder
2. Anordnungen oder Auflagen nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen geboten sind.
Damit sind Rechnungen nach der KÜGO des Landes Brandenburg nur zu erstellen, wenn Beanstandungen bestehen. Diese Beanstandungen bestanden bei der Überprüfung nicht.
Weiterhin wurde mit einem nicht vorschriftsmäßigen Meßgerät geprüft. Es liegt kein Eichprotokoll für das Meßgerät des Bezirksschornsteinfegermeisters vor, sondern nur ein schornsteinfegerinternes Prüfprotokoll.
Weiterhin funktionierte kein Druckwerk am Meßgerät. Das BImSchG § 31 fordert, dass ich die Aufzeichnungen des Meßgerätes fünf Jahre auf Verlangen vorzeigen muß. Es gab keine Aufzeichnung des Meßgerätes. Die Angaben des Bezirksschornsteinfegermeisters beruhen nur auf seine eigenen Angaben in der Anlage zur Rechnung. Diese sind nicht belegt. Der Nachweis der Aufzeichnung des Meßgerätes ist im Bundesgesetz gefordert. Auch dieser Verstoß gegen Bundesgesetz wird nicht geahndet, was die Strafvereitelung bekräftigt.
Obgleich Schornsteinfeger nicht an Gasarmaturen arbeiten dürfen, wird im geschlossenen Heizkessel rumgefummelt. Der Schornsteinfeger hantiert ohne eine Qualifikation oder Ermächtigung an kompakten Gasheizungsanlagen und stellt damit aufgrund der Gefahr einer Gasexplsion eine Gefahr für die Anwohner und auch eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Das Gefahrenpotential das durch laienhafte Arbeiten an Gasarmaturen besteht, wird von den Justizbeamten in Kauf genommen, um Schornsteinfeger bei all ihren Rechtsverletzungen zu schützen (Strafvereitelung).
Die Verfolgung dieser Straftaten wurden durch den Beschluß des Generalstaatsanwaltes vereitelt und auf einen gesetzwidrigen Rechtsstatus gestellt.
Aus dem Beschluß geht nicht hervor, auf welcher rechtlichen Grundlage das Grundgesetz und Bundesgesetze in Brandenburg nicht gelten! Die Strafverfolgung von Straftaten ist die Pflicht der Staatsanwaltschaften und nicht deren Ermessenssache!
Mit dieser wiederholten Strafvereitelung durch die Staatsanwaltschaft wird das Prinzip des Rechtsstaates in Frage gestellt, was einen besonders verwerflichen Sachverhalt darstellt.
Die Bezeichnung "rechtsmissbräuchlich erstattete Kettenanzeige" bringt das verzweifelte Bemühen des Generalstaatsanwaltes Straftaten zu decken zum Ausdruck. Ich erstatte jedenfalls für eine Entscheidung eines Justizbeamten eine Strafanzeige, wenn sie gegen Strafrecht verstößt. Und genau das ist mein Recht! Der Begriff "Kettenanzeige" ist im juristischen Sinne nicht zu recherchieren. Er ist mir nur aus den Medien bekannt, wo mehrere Werbeanzeigen (eine Kette) geschaltet werden, oder auch aus der Eltktrotechnik, wo mittels LED-Ketten etwas angezeigt wird. Mehr war auch nicht meinen Recherchen zu entnehmen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, was immer auch der Generalstaatsanwalt damit zum Ausdruck bringen will, außer Irrtümer zu erregen.
Auch das Leugnen des Grundgesetzes und der Bundesgesetze durch die Staatsanwaltschaft, sowie deren Bestätigung durch die Generalstaatsanwaltschaft, setzt das im Grundgesetz verankerte Rechtsstaatsprinzip außer Kraft. Gegen jeden, der diese rechtsstaatliche Ordnung beseitigen will, darf jeder Deutsche Widerstand ausüben. Auch das steht wiederum in dem vom Generalstaatsanwalt geleugneten Grundgesetz, und stellt meine Strafanzeige auf den Rechtsstatus.
(siehe auch http://www.paul-aus-petershagen.de/dokumente/dokumente_narrenfreiheit.php)
Eberhard Paul
Louis Brandeis 13.11.1856 - 5.10.1941
amerikanischer Richter am obersten Gerich der USA zur Roosevelt-Zeit
"Die Regierung ist der mächtige allgegenwärtige Lehrer. Ob im Guten oder im Schlechten: Sie formt das gesamte Volk durch ihr Beispiel. Kriminalität steckt an. Wenn die Regierung Gesetze bricht, dann provoziert sie Geringschätzung der Gesetze. Sie fordert jeden Bürger heraus, sich die Gesetze nach eigenem Bedarf zurechtzubiegen. Sie fordert zur Gesetzlosigkeit auf."
Autor: Eberhard Paul
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