Keine Angaben zum Trinkwasser
Mehrmals wurde bereits die Frage nach der Qualität des öffentlichen Trinkwassers gestellt. Diese Frage wurde jedoch nur mit allgemeine unglaubwürdigen Behauptungen des Amtsarztes beantwortet. Einerseits werden Bürger mit eigenem Hausbrunnen mit gesetzwidrigen Forderungen schikaniert und andererseits werden die Wasserverbände nicht kontrolliert, was die konkrete Aufgabe des Amtsarztes ist, da von verunreinigtem Trinkwasser eine Gefahr für die Gesundheit der Allgemeinheit ausgeht.
Die Trinkwasserverordnung regelt ganz klar, was auch in einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes bestätigt wurde, dass eine regelmäßige Überprüfung durch das Gesundheitsamt nicht gefordert ist, wenn keine öffentliche Versorgung vorliegt bzw. kein ständig wechselnder Personenkreis mit dem Trinkwasser versorgt wird. Wichtige Hinweise zur Trinkwasserverordnung (PDF-Datei, 6 K).
Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26. November 2004 die "Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau" beschlossen. Unter Punkt IX "Entbürokratisierung der Trinkwasserverordnung" wird auf überzogene Bürokratie für kleine Wasserversorgungsunternehmen hingewiesen, was jedoch das Gesundheitsamt macht, sind für rein private Hausbrunnenbetreiber total rechtswidrige Zwangsmaßnahmen mit Strafandrohung.
Dabei entsteht der Eindruck, dass der Amtsarzt bei den Wasserverbänden nichts zu melden hat, und daraufhin seinen Machtwahn gegen den Bürger auslebt.
Auch ein Schreiben an den Landrat Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt, wird entgegen der Landesverfassung nicht beantwortet:
"Wie ich bereits mitgeteilt hatte, geht aus Gesetzen und Stellungnahmen eindeutig hervor, dass Ihr Gesundheitsamt seine Kompetenzen überschritten hat. Da ich keine öffentliche Versorgung aus unserem Hausbrunnen betreibe und auch kein ständig wechselnder Personenkreis auf unserem Grundstück mit dem Wasser versorgt wird, unterliegt es nicht der regelmäßigen Kontrolle des Gesundheitsamtes!
Somit war diese Zwangsmaßnahme Willkür und ein Verstoß gegen die Grundrechte.
Die Anordnung (vom Amtsarzt) ist glatter Schwachsinn. Ich hatte mitgeteilt, das es sich um das Rohwasser des Brunnens handelt und nicht um unser Trinkwasser, das wie auch vom Untersuchungslabor hingewiesen wurde behandelt ist.
Wenn ich jetzt unser Trinkwasser verkoste und das sog. öffentliche Trinkwasser des Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE), dann muß ich, und auch alle die das probiert haben, feststellen, dass das sog. öffentliche Trinkwasser unappetitlich schmeckt. Viele Haustiere verweigern auch dieses Trinkwasser.
Nun kann Ihr Amtsarzt behaupten, dass das sog. Trinkwasser von hervorragender Qualität ist und keinerlei Entkeimungsmittel eingesetzt werden, jedoch so oft ich das auch meinem Hund vorlese: er mag das sog. öffentliche Trinkwasser nicht.
Da der Amtsarzt für die Qualität des öffentlichen Trinkwasser verantwortlich ist, verlange ich eine sachliche Erklärung, welche Schadstoffe im sog. Trinkwasser enthalten sind, da viele Haustiere dieses Wasser nicht mögen. Als Hinweis noch die Feststellung, dass mit Aktivkohle gefiltertes Wasser mein Hund dann auch säuft. Bekanntlich wird nach Expertenauskunft Chlor durch Aktivkohle entfernt. Ihr Amtsarzt behauptet jedoch dass kein Chlor zur Entkeimung (was jedoch üblich ist) eingesetzt wird. Dieses müsste dann jedoch öffentlich gemacht werden, wann und wieviel eingesetzt wird.
Ich verlange gemäß Artikel 24 der Landesverfassung eine konkrete Beantwortung meiner Kritik. Denn in die Eigenversorgung mit Trinkwasser habe ich investiert, weil das sog. Trinkwasser des WSE nach meinem Geschmack nicht zu trinken war.
Sollten Sie den üblen Geschmack des WSE-Wassers bisher nicht wahrgenommen haben, dann lade ich Sie ein, dieses Wasser im Vergleich mit meinem Trinkwasser zu verkosten. Sie werden wie alle anderen, die das bereits probiert haben, feststellen, wie übel das WSE-Wasser schmeckt. Sie brauchen nur ein Glas sauberes Wasser von mir trinken (dieses erfüllt alle Anforderungen an Trinkwasser in höchster Qualität) und danach ein Glas sog. öffentliches Trinkwasser."
Trinkwasseraufbereitung ist nach moderner Technologie kein Problem und auch keine Kostenfrage mehr. Es gibt für jede Art von Rohwasser eine technologische Lösung der Aufbereitung in Qualität und Menge, die man vor Ort (dezentral) einsetzen kann. Dabei ist es vollkommen unerheblich, welche Wasserqualität zur Aufbereitung zur Verfügung steht, ob Brunnenwasser, Regenwasser oder auch Schmutzwasser, das beim Einleiten in eine Abwasseranlage (Kanalisation) Abwasser ist. Als Ergebnis der modernen Aufbereitung kommt reinstes Trinkwasser heraus.
Diese Hochtechnologien der Wasseraufbereitung sind auch für kleine Eigenversorgungsanlagen zu erschwinglichen Preisen verfügbar, so dass sie sich schnell amortisieren.
Autor: Eberhard Paul
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