Die Rundfunkgebührensteuer ist da
Laut Staatsanwältin Becker der Staatsanwaltschaft Berlin sind Rundfunkgebühren entgegen der Bezeichnung "Gebühren" eben keine "Gebühren", sondern öffentliche Abgaben. Um bei Gebührenüberhebung nicht ermitteln zu müssen werden aus Gebühren rechtswidrig Steuern interpretiert.
Kann eine studierten Juristin glaubhaft machen, dass sie den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) nicht versteht? Oder wird von der Staatsanwaltschaft die Verfolgung einer Straftat vereitelt?
Autor: Eberhard Paul
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