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Auch Verwaltungsjustiz muß Recht einhalten.

Der beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) festgesetzte Streitwert in Höhe von 5102,50 Euro mußte zurück genommen werden. Am 07.12.2006 erhielt ich vom Richter Janus zum Verfahren 7 K 1764/06 die neue Festlegung des Streitwertes auf 51,50 Euro.

Der Straftatbestand Wucher hat sich somit erledigt, jedoch die damit verbundene Gebührenüberhebung (StGB § 352) nicht, weil Gebührenüberhebung bereits im Versuch strafbar ist.

Die Gerichtskosten von 408,00 Euro reduzieren sich auf 75,00 Euro.

Aus diesem Ablauf ist zu ersehen, dass Entscheidungen der Verwaltungsjustiz unbedingt zu hinterfragen und rechtliche Schritte einzuleiten sind.

Autor: Eberhard Paul
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