Falsche Schornsteinfeger
Am 9.9.2006 berichteten wir von der Anleitung zum Trickbetrug durch den Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder).
Es ist interessant, dass u.a. die Polizei Bochum und die Polizei Pinneberg nach derartigen Trickbetrügern fahnden.
Nachdem der Täter in das Haus gelassen wurde, konnte er durch trickreiche Ablenkungsmanöver Bargeld, Sparbücher und persönliche Sachen entwenden.
Die Polizei rät, lassen Sie Personen, die Ihnen merkwürdig vorkommen nicht ins Haus.
Da kennt die Polizei sicher nicht den Beschluß des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) 7 L 341/06 vom Präsidenten Dr. Roeser und seine Richter, wonach man jeden Fremden reinlassen müsse, es könnte ja ein Schornsteinfeger sein.
Auf jeden Fall gibt es im Land Brandenburg mächtigen Ärger mit dem Ordnungsamt, wenn man "merkwürdig vorkommende Personen" nicht in das Haus läßt.
Andere Länder, andere Sitten!
Autor: Eberhard Paul
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