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eine erfolgreiche Demo

Am Freitagvormittag (7.9.2007) fanden sich ca. 50 Bürger zu der Demonstration für den Erhalt der verfassungsmäßigen Ordnung ein.

Veranstalter begrüßt die Demonstranten

Bildunterschrift: Ansprache des Veranstalters

Um 9:45 Uhr fuhr der Bezirksschornsteinfegermeister Schanz mit seinem Mitarbeiter, wie er schriftlich am 16.07.2007 angemeldet hatte, vor. Als Mitarbeiter des Schornsteinfegers wurde auf dem Beifahrersitz Karl-Heinz Montua, Chef des Ordnungsamtes im Landratsamt Märkisch-Oderland, erkannt. Es handelt sich um den gleichen Chef des Ordnungsamtes, der im vergangenen Jahr seine Legitimation (Vorzeigen des Dienstausweises) verweigerte. Er trug eine dunkle Kleidung nach Schornsteinfegerart. Nach kurzem Halt mit laufendem Motor setzten der Bezirksschornsteinfegermeister Schanz und "sein Untergebener" die Fahrt fort. Ohne tätig zu werden fuhren sie weiter. Lag es nun daran, dass dunkle Gestalten die Öffentlichkeit scheuen oder daran, dass die Ehefrau und die Tochter des Bezirksschornsteinfegermeisters Schanz sich wortstark an der Demonstration beteiligten.

Erstaunlich ist die Tatsache, dass das Ordnungsamt sich dem Schornsteinfegermeister unterordnet. Welche Macht hat ein Schornsteinfegermeister? Da verwundert es nicht, dass das Ordnungsamt des Landkreises der Geldeintreiber für den Schornsteinfeger ist.

Die uneingeschränkte Macht der Bezirksschornsteinfegermeister kann jeder Bürger selbst bei seinem zuständigen Polizeirevier erfragen. Man muß lediglich eine Beratung zu Sicherheitsfragen in Bezug der Wohnung, des Hauses oder des Grundstückes bei dem jeweiligen Polizeirevier erfragen. Die Polizeibeamten geben gern Auskunft zu derartigen Fragen. Ich fragte z.B. danach, wen man Einlaß gewähren muß und welche Legitimation ich verlangen kann. Worauf mir der Polizeibeamte sagte, dass ich niemand Einlaß gewähren muß, der mir zweifelhaft erscheint und ohne sich auszuweisen sowieso niemand. Ich erhielt die Auskunft, dass im Fall des Schornsteinfegers mir der Polizeibeamte keine Auskunft erteilen kann und auch niemand von der Polizei. Die Schornsteinfeger haben ihre eigenen Vorschriften. Die Schornsteinfeger haben demzufolge eine höhere Hoheitsgewalt als die Polizei. Und das lediglich um Umweltdaten einer Heizungsanlage zu messen? Die Fragwürdigkeit dieser Messungen ergibt sich aus dem Sachverhalt, dass die Schornsteinfeger mit einem Meßgerät messen, welches sie sich selbst in ihrer Innung kalibrieren. Das Eichgesetz schreibt für alle amtlichen Messungen eine Eichung des jeweiligen Meßgerätes vor. Die Laufzeit dieser Eichung beträgt aufgrund der sensiblen Meßwerte nur 6 Monate. Das heißt, das Meßgerät müsste alle 6 Monate zum Eichamt. Die Verhältnismäßigkeit erkennt man bereits daran, dass z.B. ein Lebensmittelhändler nur eine geeichte Waage für den Verkauf verwenden darf. Die Abgasmessungen bei Kraftfahrzeugen müssen ebenfalls mit geeichten Meßgeräten erfolgen. Die amtlichen Messungen (ppm - Teil pro Million) mit der zehntausendfachen Genauigkeit gegenüber Abgasmessungen der Kfz. (Prozent - Teil pro Hundert) wird vom beliehenen Unternehmer Bezirksschornsteinfegermeister ohne geeichte Meßgeräte durchgeführt.

Der angekündigte Termin wurde von beiden Seiten wargenommen. Der Bezirksschornsteinfegermeister hat auf seine Scheindienstleistung verzichtet und entfernte sich ohne tätig geworden zu sein.

Informationen werden mit dem Megaphon angesagt

Bildunterschrift: Ansage von Helmut Ostberg

Das Grundanliegen des Tages, für die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung zu demonstrieren wurde auch ein Erfolg, weil eine Aufklärung der anwesenden Bürger in freimütigen Diskussionen erfolgte.

Unser Bürgermeister, Herr Olaf Borchardt, hat meine Einladung zur Demo wie folgt beantwortet (Auszüge):

  • Ich würde aber auch dann nicht teilnehmen, wenn ich Zeit hätte.
  • Ich bin nicht der Ansicht, dass die bestehende Regelung die "verfassungsmäßige Ordnung" beeinträchtigt und kann demzufolge das sowohl in Ihrer Einladung, als auch in Ihrem Flyer angegebene Hauptziel der Initiative nicht mit unterstützen.
  • Energisch protestiere ich gegen den im Flyer unmissverständlich zum Ausdruck gebrachten Verdacht, dass ein Zweck des Schornsteinfegergesetzes darin bestehen würde, Spitzeldienste der Schornsteinfeger (für wen auch immer) zu ermöglichen.
  • Völlig unerträglich für mich ist dann auch noch die behauptete Parallele zur Nazidiktatur in diesem Zusammenhang.

Eigentlich sollte der Bürgermeister, von Beruf Rechtsanwalt, sich mit Gesetzen auskennen. Es handelt sich um ein Gesetz, welches im Wortlaut von 1937 (Himmlersche Schornsteinfegerverordnung) weltweit einzigartig nur in Deutschland Rechtskraft hat. Dieses Gesetz steht im Widerspruch zum Grundgesetz (GG) Artikel 13. Gemäß GG kann es nur angewandt werden, wenn Lebensgefahr oder eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Die Sicherheit moderner Heizungsanlagen ist in Form technischer Lösungen vom Gesetzgeber her von den Heizungsherstellern gefordert. Der Schornsteinfeger kann nur prüfen, wenn die Heizungsanlage läuft. Dann ist sie jedoch sicher. Wenn sie nicht sicher ist, schaltet sie automatisch ab und der Schornsteinfeger kann nichts prüfen. Das kann folglich nicht der Grund einer hoheitlichen Macht, die weit über die der Polizei hinaus geht, rechtfertigen.

Auch wir sind empört über dieses Gesetz aus der schwärzesten Zeit deutscher Geschichte.

Ich möchte mich bei allen Teilnehmern für die offene Diskussion und den ruhigen Verlauf der Demo bedanken. Insbesondere geht mein Dank an die Polizeibeamten, die bereits im Vorfeld mit einer Absprache und während der Demo zum ruhigen Verlauf beigetragen haben.

Autor: Eberhard Paul
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