Paul aus Petershagen - Aktuelles Layout-Beschreibung

Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich zur Form- und Fristwahrung Widerspruch gegen die Festsetzung der Ersatzvornahme nach § 26 SchfHwG, Zweitbescheid vom 28.08.2009 des Landrates Märkisch-Oderland ein. Ich weise dieses gesetzlose rechtsunwirksame Schreiben zurück.
Weiterhin protestiere ich wegen der vermutlichen Unterschlagung meines Widerspruchs vom 04.09.2009 an Sie gegen den Zweitbescheid. Es erfolgte keine Reaktion bzw. Berücksichtigung durch das Landratsamt Märkisch-Oderland. Das Rechtsmittel des Widerspruchs gem. Rechtsmittelbelehrung wird gesetzwidrig verweigert. Ich weise diese vorsätzliche Schikane (BGB) zurück.

Beispiel:
Ein Einfamilienhaus im brandenburgischen Teltow ist möglicherweise wegen einer manipulierten Gasleitung explodiert. Die Kriminalpolizei ermittle gegen Unbekannt wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, sagte eine Polizeisprecherin in Potsdam.

Es handelt sich hierbei um ein anhängiges Widerspruchsverfahren, das unter Brechung der Rechtsmittel, die für vier Wochen angesetzt sind, um eine Zwangsmaßnahme zur Manipulation an unserer Gasheizungsanlage durch einen nicht qualifizierten und für Arbeiten an Gasanlagen nicht zugelassenen Schornsteinfeger durchzuführen.
Unter in Kaufnahme der Körperverletzung und der Lebensgefahr wird in dieser im unverschlossenen Brief mittels privatem Briefzusteller rechtsunwirksam zugestellten Bescheid über eine alle Rechtsmittel verweigernden Bescheid zur Ersatzvornahme.

Beispiel:
Eine Gasexplosion hat zu dem Hauseinsturz in Bergheim bei Köln geführt, bei dem eine Bewohnerin schwer verletzt wurde. Die 37-jährige Frau, die unter schweren Trümmern verschüttet war, schwebe nach einer Operation nicht weiter in Lebensgefahr, teilte die Polizei am Mittwoch mit.

Ihnen ist bekannt, dass eine CBB GmbH ein privater Postdienst ist und deren Angestellte (teilweise Hartz IV Empfänger) nicht berechtigt sind, "amtliche" Zustellungsurkunden zu überreichen. Es handelt sich nicht um eine Amtsperson, was jeder der Zusteller auf Befragen auch einräumt. Es wird beantragt festzustellen, dass diese Kosten vermeidbar sind, da mit der Zustellung durch eine Privatfirma keine hoheitsrechtlichen Maßnahmen vollzogen werden können. Die Übersendung per einfachen Brief erfüllt den Zweck der beabsichtigten Maßnahme.

Beispiel:
Nicht mal einen Tag nach der Explosion eines Hauses in Teltow ist am Montag in Wittenberge (Prignitz) erneut ein Wohngebäude in die Luft geflogen. In beiden Fällen hatte sich offenbar ausströmendes Gas entzündet.

Der o.g. Bescheid mit Ersatzvornahme wurde nicht rechtswirksam im Auftrag unterschrieben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt die Unterzeichnung mit dem Zusatz "i. A." im Gegensatz zur Unterzeichnung "i. V." zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. In diesem Fall ist er nur Erklärungsbote, eine Rechtsmitteleinlegung durch einen Rechtsanwalt B für Rechtsanwalt A mit dem Zusatz "i. A." ist z. B. formunwirksam.
BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05
BGH, Urteil vom 31. März 2002 - II ZR 192/02
BGH, Urteil vom 5. November 1987 - V ZR 139/87

Beispiel:
15.10.2009, Heute gegen 18.30 Uhr kam es an der Dorfstraße in Schwalmtal- Amern zu einer Gasexplosion, in deren Folge ein Einfamilienreihenhaus durch die Wucht der Explosion schwer beschädigt wurde.

Das mir vom Landrat zugesandte Schriftstück weise ich zurück und behalte es als Beweismittel für eventuell erforderliche Strafmaßnahmen oder Schadensersatzforderungen ein.

Beispiel:
Gas-Explosion: Haus-Einsturz in Bergheim-Oberaußem - 37-Jährige schwer verletzt

Die Fristsetzungen im sog. Bescheid, mit einer Zustellung am 28.10.2009 mit Fristsetzung zum 13.11.2009 und der 4 wöchigen Frist der Rechtsbehelfsbelehrung machen ein rechtmäßiges Handeln unmöglich. Wie bereits vom Unterzeichner praktiziert wird zur Fristsetzung rechtswidrig vollstreckt. Hier wird willkürlich jedes Rechtsmittel ausgeschlossen. Das Verlangen von Unmöglichem macht den sog. Bescheid nichtig.

Beispiel:
Gasexplosion - Haus in Wilhelmshaven explodiert Wilhelmshaven. Am heutigen Nachmittag gingen bei der Feuerwehr und Polizei in Wilhelmshaven telefonisch zahlreiche Notrufe ein. Die Anrufer gaben an, dass es in einem Gewerbegebiet zu einer Explosion gekommen sei und mehrere Personen um Hilfe schreien würden.

Da keine rechtswirksame Unterschrift vorliegt trägt für diesen Vorgang der Landrat die Verantwortung in seinem Zuständigkeitsbereich.

Beispiel:
Bei einer Gasexplosion in einem Haus in Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen) am Montagvormittag ist eine 66 Jahre alte Frau schwer verletzt worden. Nach Polizeiangaben stürzte das Zweifamilienhaus nach der Detonation in sich zusammen.

Nach BGB § 126b Textform
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

Beispiel:
Gasexplosionen - vermeidbares Risiko

Somit ist dieser Zweitbescheid nach BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge. Der Bescheid ist mangels Unterschrift nichtig.

Beispiel:
Gasexplosion in Gera (Anmerkung: der verlinkte Beitrag des mdr wurde kurzfristig aus dem mdr-WEB entfernt, daher wurde ein Beitrag einer anderen Veröffentlichung dieses Themas verlinkt)

Der Bearbeiter handelt vermutlich aus niederen Beweggründen, da er bereits durch seine vorangegangenen Handlungen bei uns Hausverbot bekam, was auch im Gerichtsverfahren Geschäftsnummer 4.10 Cs 256 Js 49282/07 (100/08) Amtsgericht Frankfurt (Oder) dazu führte, dass er dort vor Gericht einer Falschaussage überführt wurde, die er dann anhand der Beweislage zurück nahm.

Beispiel:
Schwere Gasexplosion in Bruckberg bei Landshut

Der Unterzeichner (Erklärungsbote) verlangt nun im Auftrag des Landrates in diesem nichtigen Zweitbescheid das ein Schornsteinfeger ohne Qualifikation für unsere Heizungsanlage und ohne Zulassung für Arbeiten an Gasanlagen unseren Heizkessel aufschraubt, um dort einen Abgasweg zwischen Brenner und der Strömungssicherung zu überprüfen. Dabei handelt es sich um den Kernbereich der Gasheizung in dem die Energieumwandlung vom Energieträger Gas in Wärme erfolgt. Somit handelt es sich um den Arbeitsbereich der Gasheizung und nicht um einen Abgasweg.
Denn wenn das Erdgas aus diesem Bereich nicht als Arbeitsgas wirkt, sondern als Abgas ohne Arbeit zu verrichten abgeleitet wird, ist die Heizung keine Heizung mehr, sondern ein sinnloses Gerät.

Beispiel:
TESCHENDORF. Eine Gasexplosion hat am Wochenende ein Einfamilienhaus in der Gemeinde Löwenberger Land (Oberhavel) zerstört.

Sollte das der Fall sein, dann bitte ich das verbindlich zu erklären, damit ich gegen den Hersteller wegen Betruges vorgehen kann, denn in dem Falle besitze ich keine Heizung, sondern eine reine Abgasanlage. Diese ist dann aber auch in keinem Gesetz geregelt, da eine Abgasanlage als Selbstzweck im Gesetz nicht existiert.

Beispiel:
Nach einer verheerenden Gasexplosion in einem Düsseldorfer Mietshaus mit sechs Toten ist der damalige Hausbesitzer jetzt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er bleibt zunächst auf freiem Fuß.

Ich weise darauf hin, dass an unserem Grundstück seit dem Einbau der Gasheizung noch nie eine amtliche Messung nach dem BimschG durchgeführt wurde. Die im Eichgesetz vorgeschriebene Eichung von Messgeräten für amtliche Messungen wurde nicht eingehalten. Hierbei handelt es sich um Messungen im Abgasbereich mit einer Präzision von ppm (parts per million), also ein Teil von einer Million. Die Abgasuntersuchung bei Autos wird im Bereich Prozent, also ein Teil von einhundert, mit geeichten Geräten durchgeführt. Kein Taxi darf fahren ohne eine geeichte Taxiuhr. Und ausgerechnet die empfindlichste Messung mit einer Eichdauer für diese Messgeräte von einem halben Jahr wird mit gesetzwidrig ungeeichten Messgeräten durchgeführt. Die niederen Beweggründe spiegeln sich auch in den Aussagen wieder, dass für amtliche Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, für die das Eichgesetz geeichte Messgeräte vorschreibt, nicht einschlägig ist. Hier wird eindeutig Bundesrecht gebrochen. Nach dem Beamteneid sollte man in diesem Fall doch entsprechende Schritte zur Verfolgung des Meineides einleiten. Zumal das Grundgesetz im Artikel 31 Bundesrecht bricht Landesrecht ausgehebelt wird.

Beispiel:
Eine Gasexplosion in der Schleizer Straße hat ein Wohnhaus fast vollständig zerstört.

Der Bezirksschornsteinfegermeister hat seine Messung ohne geeichtem Gerät vorgenommen, er hat den Abgasweg sinnloser weise überprüft und einen entsprechende Bescheinigung am 24.03.2009 für diese durchgeführten Arbeiten die keine Beanstandungen ergaben ausgestellt.

Beispiel:
Es war genau 11.43 Uhr, als die alte Pendeluhr im Wohnzimmer stillstand. Eine Explosion zerfetzte sie - und mit ihr ein ganzes Haus.

Das aufschrauben der Gasanlage um an den Brenner zu kommen, habe ich untersagt, weil ich nicht lebensmüde bin und niemand ohne Zulassung für Arbeiten an Gasanlagen daran rumschrauben lasse, wie es auch der Hersteller fordert.

Beispiel:
13-Jähriger bei Gasexplosion schwer verletzt

Die anwesenden Zeugen bestätigten, dass bei ihnen kein Heizkessel vom Schornsteinfeger aufgeschraubt wird.
Alle Auskünfte von Anlagenbetreibern bestätigten mir, dass nirgends ein Schornsteinfeger an der Heizung rumschraubt. Hierbei handelt es sich um einen reinen Akt der verbotenen Schikane (BGB).

Beispiel:
Am Dienstagvormittag ist in Ostercappeln (bei Osnabrück) ein Haus explodiert. Die Experten gehen davon aus, dass es sich dabei um eine Gasexplosion handelte.

Aus den Falschbehauptungen des vergangenen Jahres als dieses rumschrauben gefordert wurde, hat der als Zeuge anwesende Polizeihauptmeister vermittelt, indem er das Nachreichen des Nachweises für diese Abgaswegeüberprüpfung unter aufschrauben des Heizkessels forderte, was auch im Nachhinein erfolgte. Dabei stellte sich heraus, dass das Arbeitsblatt, ein selbst erlassenes Blatt der Schornsteinfegerinnung, kein gesetzmäßiges Dokument (!!!), ganz klar zum Ausdruck brachte, dass die einzelnen Kontrollmöglichkeiten mit einem ODER alternativ verknüpft waren. Somit besteht kein rechtlicher Grund einen Laien ohne Zulassung an eine Gasanlage manipulieren zu lassen. Der Gasgerätehersteller untersagt das ebenfalls.

Beispiel:
Eine Gasexplosion hat am Samstag in Halle einen ganzen Straßenzug verwüstet. Ein Wohn- und Geschäftshaus aus den Gründerjahren wurde dem Erdboden gleich gemacht.

Somit ist das Vorgehen des Landrates, der auf meine Schreiben nicht reagiert, als Willkür gemäß dem Schikaneverbot des BGB zu betrachten.

Beispiel:
Am späten Abend gab es in Birgelen eine Gasexplosion - Feuerwehren aus dem Kreisgebiet waren im Einsatz, das THW rückte ebenfalls an.

Ich habe mich bei dem Heizungsfachmann meines Vertrauens erkundigt, welchen Sinn eine Abgaswegeüberprüfung hat. Dieser öffnete am Verbindungsstück zwischen Abgasstutzen der Heizung und dem Abgasrohr eine Kontrollklappe und stecke seinen Putzlappen dort hinein. Es dauerte keine Minute und die Heizung schaltete ab und ging in den Alarmzustand. Es sagte dann, dass der Schornsteinfeger nur innerhalb dieser sehr kurzen Zeit bei einer laufenden Heizung ein Problem am Abgasweg feststellen kann. Denn im Alarmzustand läuft garnichts mehr. Somit ist die Sinnlosigkeit der Abgaswegüberprüfung erklärt. Dennoch hat er bereits im Jahr 2009 seine Scheindienstleistung getätigt und auch bescheinigt.

Beispiel:
Nach der schweren Gasexplosion in einem Haus in Tuttlingen (Baden-Württemberg) ist der 64 Jahre alte Familienvater wegen Mordverdachts festgenommen worden. Der Mann soll die Gasleitung manipuliert haben, teilte die Polizei am Mittwoch mit.

Die Sicherheit moderner Heizungsanlagen wird durch den Dipl.- Ing. Dirk- Gunter Herfurth, Stralsund, bekannt gegebener Sachverständiger nach § 29 a BimSchG für genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen Von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik akkreditierter Sachverständiger für überwachungsbedürftige Kesselanlagen/ Feuerungsanlagen der zugelassenen Überwachungsstelle der TOS Prüf GmbH Reg.- Nr. ZLS- IS- 67/ 08 und 68/ 08 in einem Schreiben an den Landesverband Haus & Grund M- V e.V. bestätigt:
Zitat:
"In H & G März 2006 lehnt sich Herr Ziola in der für Schornsteinfeger typischen Art und Weise weit aus dem Fenster, um die Daseinsberechtigung seiner Zunft zu beweisen. Er sei an dieser Stelle daran erinnert, dass ich erst vor Gericht ziehen musste um ihn dort zu der Einsicht zu bringen, dass in M- V Gasschornsteine keiner Kehrpflicht unterliegen. (VG Greifswald, Urteil v.08.03.2004, AZ: 4 A 771/ 99) Erfüllt nun aber die Überprüfung von Abgaswegen durch den Schornsteinfeger bei modernen mit Öl- oder Gas befeuerten Kleinfeuerungsanlagen, die nach 10/ 88 hergestellt wurden, ein Schutzbedürfnis für die Bevölkerung? Sicherheitstechnisch erfüllen Prüfungen nur dann einen Zweck, wenn Richtwerte vorgegeben sind, deren Einhaltung den Stand der Technik gewährleisten. Die Prüffristen werden mit diesen Richtwerten im Zusammenhang mit Eintrittswahrscheinlichkeit, -häufigkeit und -auswirkungskonfiguration festgelegt. Die Überprüfung der Abgaswege mit dem "Kehrgerät" der Schornsteinfeger ist schon wegen des Fehlens solcher Richtwerte abzulehnen. Keinen Sinn in Hinsicht auf das Schutzziel "Abgaswegefreiheit" ergeben auch Verpflichtungen zu immissionsschutzrechtlichen Messungen jeder Art und damit die Anwendung von Festlegungen, wie sie z. B. in der KÜVO M-V § 4 (2) Nummer 2.: "Jede Abgaswegeprüfung schließt eine Kohlenmonoxidmessung ein …." und 3.: "Die Abgaswegeüberprüfung wird zugleich mit der Emmissionsmessung an Gasfeuerstätten nach der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen durchgeführt." getroffen sind. Dieses ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass diese Messungen für den Nachweis der Abgaswegefreiheit irrelevant sind.
Wenn Gefährdungen, die die Abgaswegefreiheitsprüfung durch die Schornsteinfeger rechtfertigen könnten, tatsächlich bestehen würden, müssten in Zeiten der Vogelgrippe täglich und mehrfach Kontrollen der Abgaswege stattfinden, weil dann die Wahrscheinlichkeit, dass ein toter Vogel in ein Abgasrohr fällt am naheliegendsten wäre. Tatsächlich haben Kleinfeuerungsanlagen die nach 10/ 88 hergestellt wurden (wie sie in M‑V überwiegen) jedoch drei unabhängige, diversitäre sicherheitstechnische Einrichtungen (zum Beispiel Luftdruckwächter vorm Brennraum, Abgassicherheitstemperaturbegrenzer im Abgasrohr und Ionisationsflammwächter am Brenner) die bei einem solchen Dennoch- Störfall "Unzulässige Beeinträchtigung der Rauchgaswegefreiheit" zur Abschaltung der Anlage führen. Ist schon die Wahrscheinlichkeit des Störfalles selbst als äußerst gering anzusetzen, ist das Versagen aller drei in diesem Moment der Störung wirksam werdenden Sicherheitseinrichtungen geradezu unwahrscheinlich. Das bedeutet nichts anderes, als das der Schornsteinfeger, der direkt auf eine solche Störung zukommt (eine weitere Unwahrscheinlichkeit), gar keine Messung durchführen kann, weil die Anlage gar nicht zu starten ist. In allen Störfällen an der Heizung holt der Betreiber den entsprechend ausgerüsteten Heizungs- und Sanitärhandwerker, der die Störung fachgerecht beseitigt.
Von den Schornsteinfegern mit phantasievoller Energie bezeugte sonstige "Verstopfungs-gefährdungen" , die von einigen Richtern kritiklos übernommen wurden, sollen hier nicht weiter diskutiert werden- weil bei 14,7 Millionen Kleinfeuerungsanlagen in Deutschland (Angabe Schornsteinfeger) eine solche Gefährdung grundsätzlich nicht auszuschließen ist, sind alle für den beaufsichtigungsfreien Betrieb freigegebenen Anlagen nach dem Prinzip sichere Technik ausgerüstet und schalten bei einer solchen Gefahr ab.
Die Überprüfung der Abgaswege durch die Schornsteinfeger ergibt durch das Vorhandensein ausreichender sicherheitstechnischer Ausrüstung an Kleinfeuerungsanlagen die nach 10/ 88 hergestellt wurden keinen Sinn weil die Anlagen bei einer gefährdenden Abgaswegefreiheitseinschränkung selbstüberwachend abschalten (Prinzip der sicheren Technik), die Schornsteinfeger für die Prüfung dieser sicherheitstechnischen Ausrüstung der Anlagen weder ausgebildet noch ausgerüstet und auch nicht zuständig sind, es reiner Zufall wäre, wenn sie bei ihrer Tätigkeit einen gefährdenden Mangel feststellen würden und weil sie keine begründeten Richtwert- Vorgaben für diese Tätigkeit haben."

Beispiel:
Berlin: Gasexplosion forderte sieben Todesopfer

Das Ordnungsamt (besser Gefährlichkeitsamt) ordnet nun unter Ausschluss der Rechtsmittel eine Gefahr für Leben und Gesundheit durch die Manipulation einer Gasanlage durch einen Laien an, die sich auf das Schornsteinfegerhandwerksgesetz beziehen soll. Hierzu muss ich feststellen, dass gemäß Artikel 19 GG, Zitiergebot, weder der Artikel 14 Eigentum noch der Artikel 2 körperliche Unversehrtheit eingeschränkt ist. Somit kann ein Eingriff in Privateigentum und eine Gefährdung von Leben und Gesundheit mangels Zitiergebot gemäß GG Artikel 19 nicht angeordnet werden.

Beispiel:
Zwei Personen bei Gasexplosion im Uecker-Randow-Kreis verletzt

Hierbei offenbart sich ein "Staatsterrorismus" (Jean Ziegler: Imperium der Schande) der vermutlich die Zielstellung hat, die Zustände in den biblischen Städten Sodom und Gomorrha zu übertreffen.

Beispiel:
Gasexplosion in Märkisch Buchholz / Mann tot, kleiner Hund gerettet

Ein sog. "Ordnungsamt" oder besser "Gefährlichkeitsamt" demonstriert in übelster Form die Missachtung von Gesetzen und Grundrechten, von Menschenrechten und legt ein unrühmliches Beispiel für den moralischen und ethischen Verfall Deutschland offen. Ganz zu schweigen von der Beispielwirkung dieser Amtsträger.

Louis Brandeis, 13.11.1856 - 5.10.1941

amerikanischer Richter am obersten Gericht der USA zur Roosevelt-Zeit

"Die Regierung ist der mächtige allgegenwärtige Lehrer. Ob im Guten oder im Schlechten: Sie formt das gesamte Volk durch ihr Beispiel. Kriminalität steckt an. Wenn die Regierung Gesetze bricht, dann provoziert sie Geringschätzung der Gesetze. Sie fordert jeden Bürger heraus, sich die Gesetze nach eigenem Bedarf zurechtzubiegen. Sie fordert zur Gesetzlosigkeit auf."

Autor: Eberhard Paul
Zurück zur Übersicht.

Textanfang - Seitenanfang.

 

Kontakt - XHTML - CSS
bwl collection v.4.10.26(NE)  by - KE -